Köhler, August Karl 1a 2a 3a 4a

Geburtsname Köhler, August Karl
Geschlecht männlich
Alter beim Tod mehr als 77 Jahre, 6 Monate, 4 Tage

Ereignisse

Ereignis Datum Ort Beschreibung Quellen
Geburt 28. Juni 1813 Heidersdorf, Kreis Nimptsch, Schlesien    
Wohnort 16. April 1891 Klein Kniegnitz (Kreis Nimptsch)    
Beruf 16. April 1891 Klein Kniegnitz (Kreis Nimptsch) Stellenauszügler  
Ereignis Notiz

Stellenauszügler:
http://boehm-chronik.com/auszuegler.htm

"Wenn ein Bauer, Gärtner oder Häusler zu alt, zu krank, zu schwach oder sonst unfähig geworden war, seine Hofstelle zu führen, konnte er Auszügler werden. Er übergab dann in vertraglicher Regelung den Stellenbesitz einem der Söhne oder Schwiegersöhne und ging in den 'Auszug'; das heißt: er bezog je nach der Größe des Besitztums eine Auszugskammer, eine Auszugsstube, eine Auszugswohnung oder gar ein Auszugshäusel und genoß fortan außer dem Wohnrecht auf Lebenszeit eine Reihe anderer Nutzungsrechte sowie das Recht auf kostenlose Überlassung bestimmter Lebensmittelmengen.

Das unkündbare Auszugsrecht war zwar eine feste hypothekarische Einschränkung des Eigentums- und Verfügungsrechts, da es unwiderruflich als bleibende Last am Besitz der Hofstelle haftete.

Aber die jungen Leute [welche die Hofstelle übernahmen] wußten, sie würden dereinst ebenso verfahren wie jetzt ihre Eltern; und auch für sie würde künftig der Auszug die einzige Möglichkeit sein, eine ausreichende, hinlänglich sichere Altersvorsorge zu treffen. Eine staatlich geregelte Renten- und Krankenversicherung stand ja in den Zeiten vor Bismarcks Sozialgesetzgebung noch in den Sternen!

...Fast überall in unserer Heimat galt das Jüngstenrecht; nicht der älteste, sondern der jüngste Sohn übernahm 'den väterlichen Besitz, erhielt ihn aber nicht zum vollen Wert angerechnet, sondern er genoß bei der Erbteilung den Vorzug vor Brüdern und Schwestern, deren Erbteil infolgedessen sehr viel kleiner ausfiel' [Johannes Ziekursch, Hundert Jahre schlesischer Agrargeschichte, Breslau 1915, S. 81].

Das Jüngstenrecht mag durchaus sinnvoll gewesen sein. Denn gewöhnlich war ein Stelleninhaber noch tatkräftig genug, wenn seine ältesten Kinder heirateten, und konnte mit dem Auszug warten, bis der jüngste Sohn zum Manne gereift war. Das reformfreudige 19. Jahrhundert hat das Jüngstenrecht wegen häufig auftretender Nachteile [vor allem wegen der Gefahr hoher Verschuldung] dennoch allmählich beseitigt; 'an seine Stelle trat in einem großen Teil Deutschschlesiens die Überlassung der geschlossenen Hofstelle in den letzten Lebensjahren der Eltern, die auf den Auszug gingen, an eines der Kinder, nicht immer das jüngste, zu einem unter dem wahren Wert stark zurückbleibenden Preise durch einen sogenannten kindlichen Kauf' [Ziekursch a.a.O., S. 297]."

 

Tod nach 1891      

Familien

Familie von Köhler, August Karl und Adam, Caroline Christina Johanna

Unbekannt Partner Adam, Caroline Christina Johanna ( * 1818 + nach 1891 )
   
Ereignis Datum Ort Beschreibung Quellen
Hochzeit   Trebnig (Kreis Reichenbach)    
  Kinder
Name Geburtsdatum Sterbedatum
Köhler, Anna Ernestine Dorothea
Köhler, Eduard Carl August10. Dezember 184114. April 1891
Köhler, Carl Julius Imanuel9. Oktober 184610. Juni 1903
Köhler, Heinrich Herrmann28. Dezember 1857
  Attribute
Art Wert Notizen Quellen
_UID C3C4B301D5A1D511A7C8008048E3426A5D3C
 

Attribute

Art Wert Notizen Quellen
_UID 0EC6B301D5A1D511A7C8008048E3426AAA0A
 

Ereignisreferenzen

  1. Rudolf Kraus: emails Rudolf Kraus
      • Seite: diverse Personen (Kraus)
  2. Standesamt Kanigen
      • Seite: Sterberegister 1891 # 5 Köhler Eduard Karl August
  3. Standesamt Zobten am Berge
      • Seite: Heiratsregister 1888 #16 Köhler Heinrich mit Eckstein Anna
  4. Standesamt Patschkau
      • Seite: Sterberegister 1903 #108 Köhler Carl Julius